Bauen & Wohnen
Bauen im Gemeindegebiet
Bauverfahren
Bauvorhaben werden grundsätzlich in mitteilungspflichtige und bewilligungspflichtige Bauvorhaben unterschieden.
Ob Ihr Bauvorhaben mitteilungs- oder bewilligungspflichtig ist, erfahren Sie auf Nachfrage bei den Mitarbeitern im Bauamt oder im
Gesetzestext der Kärntner Bauordnung.
Bitte beachten Sie, dass auch bewilligungsfreie Bauvorhaben im Vorhinein schriftlich zu melden sind!
Bei einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben muss ein Bauansuchen unter Anschluss der Projektunterlagen am Stadtgemeindeamt Bad St. Leonhard im Lavanttal eingereicht werden. (Gesetzestext der Kärntner Bauansuchenverordnung)
Sollte im Vorprüfungsverfahren festgestellt werden, dass das Bauvorhaben nicht vollständig eingebracht wurde, erfolgt ein Verbesserungsauftrag.
Handelt es sich im Bauverfahren um ein vereinfachte Verfahren gemäß §24 K-BO 1996, kann eine örtliche Bauverhandlung entfallen. Grundsätzlich erfolgt aber ein Ortsaugenschein zur Beurteilung des Bauverfahrens. Bei allen anderen bewilligungspflichtigen Vorhaben wird eine örtliche Verhandlung ausgeschrieben.